Ist es still geworden um die Vorratsdatenspeicherung?
Ist es still geworden um die Vorratsdatenspeicherung? Wenn ich in den vergangenen Monaten die Nachrichten verfolgt habe, wurde hierüber recht wenig über die Vorratsdatenspeicherung berichtet. Das allbeherrschten Thema scheint ja so oder so in letzter Zeit "ACTA" gewesen zu sein. Doch man sollte aufpassen, dass sich nicht alle auf ACTA konzentrieren und dabei die Vorratsdatenspeicherung vergessen wird und "heimlich" durchgeboxt wird, wie es bei ACTA fast der Fall war.
Aus diesem Grund möchte ich nun einen Text hier veröffentlichen, den ich schon seit einiger Zeit in geschriebener Form bei mir aufbewahre, bis dato aber noch nicht veröffentlicht habe:
Benjamin Franklin hat einmal gesagt:
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Ich spreche mich gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus!
Unter der Vorratsdatenspeicherung versteht man die „Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht.“ Kurz gesagt: Mit diesem Gesetz, welches von der EU erlassen wurde und somit von Deutschland umgesetzt werden muss, werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, sämtliche private Daten von Bürgern aufzuzeichnen. Dies beinhaltet zum Beispiel sämtliche Telefondaten, Kurznachrichten, Webseiten, die man besucht hat, usw.
Einige Bürger klagten nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz. Und sie bekamen in der Verfassungsklage 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 und 1 BvR 586/08 Recht. Allerdings wurde die grundlose Speicherung der Telekommunikationsdaten nicht komplett verboten, sondern lediglich mit Auflagen eingeschränkt.
Ich spreche mich ausdrücklich dafür aus, dass die politisch Verantwortlichen dieses Gesetz umgehend rückgängig machen, und die Vorratsdatenspeicherung verbieten lassen!
Dies begründen wir mit folgenden Punkten:
- Gefährdung der Demokratie und der Meinungsfreiheit
- Gefährdung der Demokratie durch das organisierte Verbrechen
- Jeder Bürger hat ein Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (Artikel 10 GG)
- Es gilt in einem demokratischen Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. (Impliziert in Artikel 20 GG und Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention)
- Fehlender Nutzen
- Hohe Kosten der Umsetzung
- Anonyme Kommunikation ist weiterhin möglich
- Informantenschutz und Berufsgeheimnis (z.B. bei Journalisten)
Ohne dass ich jetzt noch weiter auszuholen möchte ich an dieser Stelle kurz auf einige Webseiten verlinken, die meine Behauptungen unterstützen:
- Kritik an der Vorratsdatenspeicherung
- Wie argumente Pro-VDS zerschlagen werden
- Hintergrundinformation
- Paragraph 6 Absatz 2 der EU Menschenrechtskonvention *klick*
Zusätzlich möchte ich aus aktuellem Anlass auf einen Artikel der Heise-Redaktion verweisen. In diesem Artikel wird erläutern wie England die Vorratsdatenspeicherung ausweiten möchte mit Live Zugriff durch Ermittlungsbehörden. Sehr interessant ist auch, von wem dieser Antrag stammt bzw. wer dies vorangetrieben hat. England bewegt sich in dieser Beziehung immer mehr auf den Film "V wie Vendetta" zu. Man muss dazu wissen, dass hinter jedem Internet Anschluss Terrorristen, Kinderschänder und gewalttätige Islamisten stecken (Deswegen hatten wir in Deutschland auch bereits so viele Terror-Anschläge). (Bitte sehen Sie den letzten Satz als ironisch an)
Ein Zitat Zitat aus der Stellungnahme zur Telekommunikationsüberwachung vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Netzwerk Neue Medien e.V. und Neue Richtervereinigung e.V.: „Eine Vorratsdatenspeicherung würde die durchschnittliche Aufklärungsquote von bisher 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen.“Das wäre ein Unterschied von 0,006 % laut der Stellungnahme, das muss man sich auch mal vor Augen halten. Und dies steht im Kontrast dazu die Millionen von Bürgern grundlos zu Überwachen. (Quelle: Stellungnahme)
Zum Schluss noch ein Aufruf: Vergesst die Vorratsdatenspeicherung nicht! Sie schwebt noch immer über uns und wartet als Gesetz in Deutschland verarbschiedet zu werden.